§ 7 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 29. Dezember 2015
Up-to-date
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen (Dampfkesselwärter, Sachkundige, Kesselprüfer) schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden