BundesrechtBundesgesetzeIFI-Beitragsgesetz 2024§ 2

§ 2

In Kraft seit 12. Juli 2024
Up-to-date

Der Bund beteiligt sich an der dreizehnten Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD 13) mit 18 542 000,00 €.

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