(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.
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