BundesrechtBundesgesetzeIWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024

IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024

In Kraft seit 06. Juni 2024
Up-to-date

§ 1

(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 3 932,00 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5 898,00 Millionen SZR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.