BundesrechtBundesgesetzeGewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Gemeinde Graz für die Finanzierung von Straßenbahnvorhaben in GrazAnl. 2

Anl. 2

In Kraft bis 31. Dezember 2030
Up-to-date

Anlage 2: Detaillierte Beschreibung einschließlich der Darstellung des Nutzens des Vorhabens

(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 2
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