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Bundesrecht
Bundesgesetze
Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz
§ 5
§ 5 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2024
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§ 5 Inkrafttreten — Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz
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Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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