+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Bundesgesetze
Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz
§ 2
§ 2 Aufteilung der Mittel
In Kraft seit 25. Februar 2023
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 2 Aufteilung der Mittel — Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Der Zweckzuschuss wird wie folgt aufgeteilt:
Burgenland
3,318%
Kärnten
6,294%
Niederösterreich
18,949%
Oberösterreich
16,776%
Salzburg
6,264%
Steiermark
13,958%
Tirol
8,504%
Vorarlberg
4,473%
Wien
21,464%
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise