§ 12 Verschwiegenheit — Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz
Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, ist § 14 Abs. 2 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes – FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, anzuwenden.
…5.977 km zurückgelegt. Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs betrug bei erstmaligem Inverkehrbringen 300.000 km, die Restlaufleistung bei Ankauf durch den Kläger 193.000 km. [12] Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beklagte bei Kaufvertragsabschluss und Übergabe vom Wasser- und Ölverlust des Fahrzeugs Kenntnis hatte. Hätte der Kläger davon gewusst…
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