BundesrechtBundesgesetzeIFI-Beitragsgesetz 2020 § 2

§ 2

In Kraft seit 02. Dezember 2020
Up-to-date

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

1. Fünfzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF 15) 115 766 446 EUR

2. Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – AfEF-MDRI) 8 200 212,84 SZR

3. Neunzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-19) 426 860 000 EUR

4. Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – IDA MDRI) 23 840 000 SZR

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