BundesrechtBundesgesetzeBiomasseförderung-Grundsatzgesetz§ 1

§ 1Zweck

In Kraft seit 29. Mai 2019
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Dieses Bundesgesetz zielt auf die Förderung von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem biogenen Anteil ab.

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