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Bundesgesetze
Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates
§ 5
§ 5 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2019
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§ 5 Inkrafttreten — Überführung der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates in eine Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates
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Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
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