Der Betrag gemäß § 2 Z 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:
1. Slowenische Musikschule 500 000 Euro;
2. Zwei- und mehrsprachige Gemeindekindergärten 750 000 Euro;
3. Zwei- bzw. mehrsprachige Privatkindergärten 200 000 Euro;
4. Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen 120 000 Euro;
5. Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen 50 000 Euro;
6. Medien- und Kulturprojekte oder Kultureinrichtungen der slowenischsprachigen Bevölkerung 350 000 Euro;
7. Organisationen, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen 30 000 Euro.
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