BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2009Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 04. November 2010
Up-to-date

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 wird die Genehmigung erteilt.

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