BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2009

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2009

In Kraft seit 04. November 2010
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2009 wird die Genehmigung erteilt.