Vorwort
§ 1
Gegenstand dieser Verordnung sind aufgrund unzureichender Dimensionierung mangelhafte Druckgeräte, welche folgende Indentifikationsmerkmale aufweisen:
1. | Druckgeräteart: | Druckspeicher (Hydraulikspeicher) |
2. | Hersteller: | Oleodinamica HTP, Vercelli, Italy |
3. | Typenreihe: | AAH – 200/ |
4. | Betriebsdruck: | 210 bar |
5. | Inhalt: | 20 – 70 Liter |
6. | Inhaltsstoff: | Stickstoff |
7. | Jahr der Herstellung: | ab 2004 |
8. | Kennzeichnung: | CE 0034 |
§ 2
Mit sofortiger Wirkung ist das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme der unter § 1 angeführten Druckgeräte verboten.
§ 3
Bereits in Betrieb befindliche Druckgeräte gemäß § 1 sind außer Betrieb zu nehmen und dürfen erst nach Erfüllung der Maßnahmen, welche die Behörde gemäß § 17 Abs. 2 des Kesselgesetzes vorschreibt, wieder in Betrieb genommen werden.