BundesrechtBundesgesetzeErwerb von Aktien der Oesterreichischen Nationalbank§ 1

§ 1

In Kraft seit 17. Mai 2006
Up-to-date

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, von der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Aktien der Oesterreichischen Nationalbank zu erwerben.

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