BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 12. April 2003
Up-to-date

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2001 wird die Genehmigung erteilt.

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