BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2001

In Kraft seit 12. April 2003
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2001 wird die Genehmigung erteilt.