BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000Art. 1

Art. 1

In Kraft seit 12. Dezember 2001
Up-to-date

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2000 wird die Genehmigung erteilt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden