BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000

In Kraft seit 12. Dezember 2001
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2000 wird die Genehmigung erteilt.