(Grundsatzbestimmung) (1) Auf Grundsatzgesetze sind die §§ 2 bis 5 sinngemäß anzuwenden.
(2) Auf Grundsatzbestimmungen in Bundesgesetzen sind die §§ 2 bis 5 dann sinngemäß anzuwenden, wenn sie auch auf das Bundesgesetz selbst anzuwenden sind.
Rückverweise
2. BRBG · Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
…für den Religionsunterricht gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, und Kundmachungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, BGBl. Nr. 182/1961; 3. Vereinbarungen gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG…
§ 4 Rechtswirkungen der Aufzählung einer Rechtsvorschrift in der Anlage
…1) Eine in der Anlage aufgezählte Rechtsvorschrift bleibt in ihrer am 31. Dezember 2018 geltenden Fassung weiter aufrecht. (2) Enthält die Anlage für eine Rechtsvorschrift ein Außerkrafttretensdatum, so tritt diese spätestens mit Ablauf dieses Tages außer Kraft. (3) Ein in der Anlage aufgezähltes Bundesgesetz…
§ 7 Sonderbestimmung für zwei Grundsatzgesetze
… 103/1951, und das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, BGBl. Nr. 103/1951, gelten mit dem der Herausgabe der Wiederverlautbarung folgenden Tag (§ 6 des Wiederverlautbarungsgesetzes, BGBl. Nr. 114/1947) als Grundsatzgesetze mit dem wiederverlautbarten Text.…