Ergeben sich bei den in § 2 genannten Ermittlungen oder der in § 3 angeführten Ausstellung von Meßbriefen Unzukömmlichkeiten von seiten der in § 2 Abs. 2 bezeichneten Einrichtungen bzw. Personen, so ist die erfolgte Übertragung der Aufgaben durch die Behörde zu widerrufen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise