§ 1 Wohnbauförderungsbeitrag. — Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages
Rückverweise
Zur Förderung der Errichtung von Kleinwohnungshäusern ist ein Wohnbauförderungsbeitrag (im folgenden „Beitrag“ genannt) an den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu leisten.
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