Bei der Anmeldung eines Binnenschiffs sind anzugeben
1. der Name, die Nummer und das sonstige Merkzeichen der Schiffs;
2. die Gattung und die Baustoffe des Schiffskörpers;
3. der Heimatort;
4. der Bauort und das Baujahr;
5. die Tragfähigkeit in Metertonnen beziehungsweise die Wasserverdrängung in Kubikmetern und bei Schiffen mit eigener Triebkraft die Art und Leistung der Triebkraft;
6. der Name und die Anschrift des Eigentümers, bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile;
7. der Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums.
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