§ 17 — Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen
Rückverweise
Soweit nicht im vorstehenden andere Bestimmungen getroffen werden, sind die Vorschriften des Eisenbahnbuch-Anlegungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
…der Erforschung der materiellen Wahrheit und der Amtswegigkeit (vgl. §§ 37, 39 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG ). Das Verwaltungsgericht hat daher - unabhängig vom Vorbringen und von den Anträgen der Parteien - die Pflicht, für die Durchführung aller zur Klarstellung…