Zur Eintragung in das Schiffsregister sind alle Schiffe anzumelden, deren Tragfähigkeit mehr als 20 Tonnen beträgt oder die eine eigene Triebkraft von mehr als 100 effektiven Pferdestärken haben, ferner alle Tankschiffe, Schlepper und Stoßboote, auch wenn bei ihnen diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
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