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Bundesgesetze
Vergabe der staatlichen Prüfnummer für österreichischen Qualitätswein
§ 3
§ 3
In Kraft seit 24. Juli 1999
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§ 3 — Vergabe der staatlichen Prüfnummer für österreichischen Qualitätswein
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Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft.
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