§ 9 Mitwirkung des Bundespensionsamtes und der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung — BVWG-Gesetz
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Das Bundespensionsamt und die Bundesrechenzentrum GmbH haben die derzeit dem Bundesrechenamt obliegenden Aufgaben für die Gesellschaft auf deren Verlangen gegen Entgelt weiterhin zu übernehmen.
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