§ 17 — Schulpflichtgesetz 1985
Gliederung
ABSCHNITT I Allgemeine Schulpflicht
F. Berechtigung zum freiwilligen Besuch allgemeinbildender Pflichtschulen Schulbesuch bei vorübergehendem Aufenthalt
§ 17
Rückverweise
Kinder, die sich in Österreich nur vorübergehend aufhalten, sind unter den gleichen sonstigen Voraussetzungen, wie sie für Schulpflichtige vorgesehen sind, zum Schulbesuch berechtigt.
Keine Ergebnisse gefunden