BundesrechtBundesgesetzeSchulpflichtgesetz 1985ABSCHNITT I Allgemeine SchulpflichtC. Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht Besuch von Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht und häuslicher Unterricht§ 11

§ 11

In Kraft seit 21. April 2023
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