Im Hinblick auf das besondere internationale Interesse am Ausbau des Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck oder von Teilen desselben ist auf die Möglichkeiten der Kostenbeteiligung eines Dritten (Public-Private-Partnership-Modell, Querfinanzierung Straße – Schiene) und der Bereitstellung von Gemeinschaftszuschüssen nach der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (ABl. Nr. L 228 vom 18. 9. 1995 S 1) insbesondere hinsichtlich grenzüberschreitender Projekte besonders Bedacht zu nehmen.
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