§ 7 — AMA-Gesetz 1992
Gliederung
1. Abschnitt Aufgaben
§ 7
(1) Die Bewerber haben in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzugeben, die sie für die Ausübung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.
(2) Die Bewerbungsgesuche sind unmittelbar bei der AMA einzubringen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden