Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
1. Anleihen: Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Bankschuldverschreibungen und sonstige Formen von in Wertpapieren verkörperten Schuldverpflichtungen, die am Kapitalmarkt gehandelt werden können, sowie Geldmarkttitel;
2. Stückelung: Unterteilung einer Anleihe in Teilschuldverschreibungen mit einem bestimmten Nennwert;
3. Umrechnungsfaktor: der unwiderruflich gemäß Art. 109l (4) erster Satz EG-V festgelegte Umrechnungskurs, zu dem die Schilling-Währung durch die Euro-Währung ersetzt wird.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise