BundesrechtBundesgesetze100 S - 200 Jahre Burgtheater

100 S - 200 Jahre Burgtheater

In Kraft seit 01. Januar 1989
Up-to-date

§ 1

Anläßlich des 200jährigen Bestehens des Burgtheaters werden ab dem 18. Mai 1976 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.

§ 2

Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgweicht 10/1000 nicht übersteigen.

§ 3

Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:

(1) Die eine Seite hat die Ansicht des Burgtheaters, umrahmt von den Jahreszahlen 1776, 1976 und der Inschrift 200 Jahre Burgtheater, sowie dem damaligen Staatswappen zu tragen.

(2) Die andere Seite hat in der Mitte die Zahl „100“, darunter das Wort „Schilling“, ferner in kreisförmiger Reihung das Bundeswappen und die Wappen der neun Bundesländer sowie die Umschrift „Republik Österreich“ zu zeigen.

(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.