Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat vier Ringe zu zeigen, die von einem Rechteck, auf dem der runde Bindenschild und die Jahreszahl 1975 angebracht sind, durchdrungen werden. Diese Darstellung soll die Wiedergewinnung der Freiheit Österreichs durch den Abschluß des Staatsvertrages mit den vier Signatarstaaten symbolisieren.
(2) Die andere Seite hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
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