Vorwort
§ 1
Anläßlich der 20. Wiederkehr des Tages, an dem der Staatsvertrag unterzeichnet wurde, werden ab dem 15. Mai 1975 Scheidemünzen zu 100 Schilling ausgegeben.
§ 2
Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15'36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.
§ 3
Für die äußere Gestalt der Münze sind die Abbildung und folgende Bestimmungen maßgebend:
(1) Die eine Seite hat vier Ringe zu zeigen, die von einem Rechteck, auf dem der runde Bindenschild und die Jahreszahl 1975 angebracht sind, durchdrungen werden. Diese Darstellung soll die Wiedergewinnung der Freiheit Österreichs durch den Abschluß des Staatsvertrages mit den vier Signatarstaaten symbolisieren.
(2) Die andere Seite hat in quadratischer Anordnung die Worte „Republik Österreich“, darunter das Bundeswappen, die Zahl „100“ und das Wort „Schilling“ zu tragen.
(3) Der Rand der Münze ist glatt zu gestalten und hat die vertiefte Inschrift „Hundert Schilling“ aufzuweisen.
Anhänge
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