Der Kreditwerber kann das für die Vermittlung eines Darlehens Geleistete mit Ausnahme der notwendigen, mit seinem Einverständnis bestrittenen Barauslagen binnen einem Jahr zurückfordern, wenn die Kreditgewährung aus einem nicht auf Seite des Kreditwerbers liegenden Grund unterblieben ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise