BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werdenVierter Abschnitt Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltende Bestimmungen§ 12

§ 12Gesetzliche Umrechnung der Stammeinlagen und des Stammkapitals

In Kraft seit 01. Januar 1999
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