§ 2 — Produkthaftungsgesetz
Rückverweise
Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,
1. wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und
2. überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil.
…2024, GZ 4 R 110/24k-47, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wels vom 20. Juni 2024, GZ 2 Cg 64/23y-38, abgeändert wurde, den Beschluss gefasst: I. Das mit Beschluss vom 16. April 2025, 3 Ob…