§ 1 — Tiroler Höferechtsgesetz
Gliederung
1. Allgemeine Bestimmung. § 1.
§ 1
(Anm.: Die §§ 1 bis 14 sehen Beschränkungen der Verfügungsfreiheit des Eigentümers eines „geschlossenen Hofes“ vor. Diese Bestimmungen sind in Gesetzgebung und Vollziehung gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, Landessache.)
…angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: [1] Der Kläger erwarb vom Beklagten, der eine Kraftfahrzeugwerkstatt und in kleinerem Umfang auch einen Fahrzeughandel betreibt, mit Kaufvertrag vom 27. März 2023 einen…
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