§ 10 — Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz
Gliederung
II. ABSCHNITT Information des Geschädigten; Verfahren
§ 10
Rückverweise
Wurde wegen desselben Schadens auch nach dem Amtshaftungsgesetz ein Ersatzanspruch gegen den Bund geltend gemacht, so steht dies einer Entscheidung gemäß § 8 nicht entgegen.
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