Unter Bedachtnahme auf die §§ 6, 6a, 6b und 6d sind in Wien folgende Bezirksgerichte errichtet:
1. das Bezirksgericht Innere Stadt Wien;
1a. das Bezirksgericht Josefstadt;
2. das Bezirksgericht Favoriten;
2a. das Bezirksgericht Meidling;
3. das Bezirksgericht Hietzing;
4. das Bezirksgericht Fünfhaus;
5. das Bezirksgericht Hernals;
6. das Bezirksgericht Döbling;
6a. das Bezirksgericht Leopoldstadt;
7. das Bezirksgericht Floridsdorf;
8. das Bezirksgericht Donaustadt;
9. das Bezirksgericht Liesing;
10. das Bezirksgericht für Handelssachen Wien.
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