BundesrechtBundesgesetzeÄnderung der Staatsgrenze mit Jugoslawien§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date

Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den §§ 2 und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.

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