BundesrechtBundesgesetzeÄnderung der Staatsgrenze Österreich – Schweiz§ 3

§ 3

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date

Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Abschnitt Schalklhof-Altfinstermünz durch die Anlagen

1 (Grenzbeschreibung),

2 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte),

3 (Blatt Nr. 1179 der Grenzkarte) und

5 (Detailplan im Maßstab 1 : 10 000)

bestimmt.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden