ThemenSchuleDie Schüler:innenvertretung (SV) erklärt

Die Schüler:innenvertretung (SV) erklärt

Eine Übersicht über die Landes- und Bundesschüler:innenvertretung (BSV & LSV) und ihre Unterschiede.

LSV Wien

In Österreich gibt es ein gesetzlich verankertes Schüler:innenvertretungssystem. So gibt es an jeder Schule grundsätzlich eine Schüler:innenvertretung. Diese besteht aus dem:der Schulsprecher:in und zwei Vertreter:innen, die zu dritt die aktive Schüler:innenvertretung ausmachen. Darüber hinaus gibt es auch noch drei passive Mitglieder, die wiederum auch als Vertreter:innen dienen.

In wenigen anderen Bundesländern gibt es auch ein überschulisches Vertretungssystem. Dieses Vertretungssystem ist im Schülervertretungengesetz, kurz SchVG, genau geregelt.

Hier ein Überblick:

Die Landesschüler:innenvertretung

Am Ende jedes Schuljahres wird für das Folgejahr in jedem Bundesland von allen Schulsprecher:innen (also von einer Person pro Schule) die Landesschüler:innenvertretung (LSV) gewählt. Diese besteht je Bundesland aus 12-24 aktiven Mitgliedern und genauso vielen passiven Mitgliedern. In Wien gibt es zum Beispiel 24 aktive Mandatar:innen. Jeweils ein Drittel besteht aus Vertreter:innen von AHS, BMHS und Berufsschulen. Pro Bereich gibt es eine:n Landesschulsprecher:in. In Wien sind das derzeit Zara Agtas (AHS), Michael Petzl (BMHS) und Oliver Hrbejk (BS).

Aufgaben der LSV

Die Landesschüler:innenvertretung (LSV) ist unter anderem für die Organisation des Wiener Schülerparlaments (SIP) im Wiener Rathaus verantwortlich, das Schülern die Möglichkeit gibt, Ideen für eine bessere Schule in Form von Anträgen einzureichen und von den Schüler:innenvertreter:innen aller Wiener Schulen abstimmen zu lassen. Die angenommenen Anträge werden dann durch die LSV an den Wiener Landtag und den zuständigen Stadtrat weitergetragen. Innerhalb der LSV gibt es verschiedene Zuständigkeiten (Referate), zum Beispiel Social Media, Pressearbeit, Schulrecht oder Finanzen.

Wie läuft die Wahl ab?

Bei der Wahl zur Landesschüler:innenvertretung handelt es sich um eine Personenwahl. Bei der Wahl sind Punkte zu vergeben, theoretisch kann jede passiv wahlberechtigte Person (Teil der aktiven Schüler:innenvertretung & nicht im Abschlussjahr) gewählt werden. In Wien sind im jeweiligen Bereich 16 Punkte zu vergeben (für 8 aktive & 8 passive LSV-Mitglieder). Die Person mit den meisten Punkten wird Landesschulsprecher:in, die Person mit den zweitmeisten Punkten deren Stellvertreter:in und so weiter.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist bei der Bildungsdirektion für Wien eine Wahlkommission zu bilden. Diese besteht aus drei Mitgliedern, die vom Bildungsdirektor aus dem Kreis der Beamten der Bildungsdirektion zu bestellen sind. Diese wählen dann den Vorsitz der Kommission. Am Wahltag bekommen die aktiv und passiv Wahlberechtigten für die Wahl der Landesschülervertretung die Möglichkeit zu einer Wählerversammlung zusammenzutreten, um die Kandidaten für die Wahl besser kennenzulernen. Die Bildungsdirektion hat hierfür geeignete Räume zur Verfügung zu stellen und die Teilnahmeberechtigten von Ort und Zeit der Wählerversammlung zu verständigen. Die Wahl ist geheim. Das Wahlrecht ist persönlich durch Übergabe des in dem Wahlkuvert liegenden Stimmzettels an die Wahlkommission auszuüben.

Die Bundesschüler:innenvertretung

Die Bundesschüler:innenvertretung (BSV) besteht wiederum aus den Landesschulsprecher:innen aller neun Bundesländer und zwei Vertreter:innen der ZLAs (Zentrale Lehranstalten). Der:die Bundesschulsprecher:in führt die BSV an, und wird am Anfang des Jahres von allen Mitgliedern der BSV gewählt. Dieses Jahr ist Flora Schmudermayer Bundesschulsprecherin. Außerdem werden 4 Bereichssprecher:innen (Stellvertreter:innen) in den jeweiligen Bereichen (AHS, BMHS, BS & ZLA) gewählt.

Aufgabe der BSV ist es, die Interessen der Schüler:innen gegenüber der Politik auf Bundesebene (Bildungsministerium, Nationalrat) zu vertreten.