§ 5
In Kraft seit 23. Februar 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2020 – WBTV 2020), LGBl. für Wien Nr. 4/2020, außer Kraft.
(2) Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.
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