§ 11 Inkrafttreten
In Kraft seit 14. August 2020
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. August 2020, in Kraft.
(2) Die Abschätzung der Auswirkung in der Wirkungsdimension „Umwelt“ (§ 8 Abs. 8) und deren Evaluierung (§ 9) ist für Regelungsvorhaben und sonstige Vorhaben ab dem Jahr 2021 vorzunehmen.
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