§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 14. August 2020
Up-to-date
Diese Verordnung regelt die Wirkungsorientierung bei der jährlichen Haushaltsplanung, das Wirkungscontrolling, die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben sowie Berichtslegungs- und Informationspflichten.
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