§ 1 § 1
In Kraft seit 17. Juni 2016
Up-to-date
Diese Verordnung enthält Vorschriften über den Umgang mit sowie die wiederkehrende Kontrolle von beruflich verwendeten Pflanzenschutzgeräten zur Sicherstellung eines hohen Grades an Schutz für das Leben und die Gesundheit von Menschen und für die Umwelt.
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