§ 1 § 1
In Kraft seit 16. Juli 2026
Up-to-date
TERDBV 2026
Diese Verordnung regelt die Einrichtung und den Betrieb einer Energieausweisdatenbank sowie einer Renovierungspassdatenbank als EDV-Anwendung einschließlich der jeweiligen Zugänge, Schnittstellen und Übermittlungsvorgänge. Die Einrichtung der Renovierungspassdatenbank kann durch entsprechende Erweiterungen einer bestehenden Datenbank erfolgen.
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